GRENZFESTSTELLUNGEN
Bei Grenzfeststellungen werden fehlende Grenzpunkte in der Örtlichkeit abgemarkt oder vorhandene Grenzzeichen auf ihre Richtigkeit überprüft. Dabei ist der Katasternachweis maßgebend. Das bedeutet, dass der neue oder vorhandene Grenzpunkt mit den Maßen übereinstimmen muss, die beim Entstehen der Grenze festgelegt wurden.
