LAGEPLÄNE NACH BAUVORLAGENVERORDNUNG // ANGABE VON REFERENZHÖHEN bzw. METERRISSEN
Zu den Bauvorlagen, die mit dem Bauantrag einzureichen sind, gehört auch ein Lageplan. Nach der Bauvorlagenverordnung muss im Lageplan dargestellt sein: Der Katastergrundriss mit Grenzen, Gebäuden und Flurstücksnummern, die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Darstellung des Bauvorhabens nach bestimmten Zeichenvorgaben, die Darstellung der Entwässerung. Auf Wunsch der Baubehörden können auch noch weitere Inhalte aufgenommen werden.
Im Regelfall ist der Lageplan durch einen Sachverständigen zu fertigen. Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist kraft seines Amtes Sachverständiger.
